Kindesunterhaltsversicherung
LOVIDZ
Die weltweit erste und einzige Kindesunterhaltsversicherung
Ob geplanter Kinderwunsch oder überraschend – ein Kind verändert das Leben für Mama und Papa gewaltig; und noch mehr, wenn Eltern nicht zusammen sind und -leben.
Genau das aber passiert mehr als jeder und jedem 4. Erwachsenen! Und dann sind Millionen von Menschen plötzlich nicht nur Eltern, sondern auch Alleinerziehend beziehungsweise müssen für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Fast immer gehen damit finanzielle Nöte einher – und Kinder leiden an Armut!
LOVIDZ sorgt sich und sichert: wir zahlen für Eure Kinder den Unterhalt! Mindestens 380 Euro pro Monat!
Du versicherst Dich gegen Unfall, bevor Du stürzt,
und natürlich gegen Tod, bevor Du stirbst,
und mit LOVIDZ versicherst Du Dich, bevor Du Kinder hast beziehungsweise Alleinerziehend bist oder auf Unterhalt verklagt wirst! Denn dieses Schicksal ereilt jede(n) 4.!
LOVIDZ zahlt den Kindesunterhalt!
1 Abschließen, ohne irgendwelche Fragen
2 Kind da, Partner nicht – wir übernehmen
LOVIDZ zahlt den Kindesunterhalt!
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LOVIDZ zahlt den Kindesunterhalt!
Wieso die LOVIDZ-Versicherung?
Weil Du Dein Kind lieben wirst.
Kinder leben mit nur einem Elternteil
Alleinerziehende sind von Armut betroffen
Unterhaltspflichtigen ♂ sind ebenso existenzbedroht
Dein Kind glücklich machen, und Nöte verhindern – jetzt abschließen für:
- 10 Euro monatlich
und LOVIDZ zahlt für Euer Kind / Euch ohne Wenn und Aber 380 Euro monatlichen Unterhalt.
• PLUS: 550 Euro monatlicher Unterhalt für einen Prämienaufschlag von 7 Euro monatlich
• FULL COVER: 900 Euro Unterhalt monatlich und erweiterter Rechtsschutz für nur monatlich 27 Euro mehr
- Inkludiert ist der erstklassige LOVIDZ-Rechtsschutz - LOVIDZ übernimmt alles Juristische (Unterhalt betreffend) mit dem Kinds-Vater beziehungsweise der Kinds-Mutter
Ich bin Mutter
Der Leistungsantrag ist simpel:
Alleinerziehende Mütter erhalten unter Vorlage der Geburtsurkunde ihres Kindes und mittels Kreuzchen, nämlich
- KREUZCHEN ich bin Alleinerziehend und der Kindsvater zahlt keinen (ausreichenden) Unterhalt
sofort von uns den verabredeten Unterhalt. Sodann übernimmt die LOVIDZ-Rechtsabteilung, und wird den Kindsvater zu Unterhalt heranziehen. Unabhängig vom Gelingen: LOVIDZ zahlt. Ist der Vater gutverdienend und der von ihm zu zahlenden Unterhalt übersteigt die verabredete LOVIDZ-Unterhaltsleistung, erhalten Mütter natürlich diesen Betrag. LOVIDZ ist für Alleinerziehende das sichere Netz, das Euch und Euer Kind vor Armut schützt.
Ich bin Vater
Für Väter, bei denen das Kind meist nicht lebt und die zu Unterhalt verpflichtet sind, ist der Leistungsantrag simpel:
Väter, bei denen das Kind meist nicht lebt und die zu Unterhalt verpflichtet sind, erklären erklären mittels Kreuzchen
- KREUZCHEN ich lebe nicht mit meinem Kind und dessen Mutter zusammen und bin folglich zu Unterhalt verpflichtet
und weisen die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung nach. Sodann übernimmt LOVIDZ, und zahlt den Unterhalt (bis zur verabredeten Höhe). LOVIDZ sichert Vätern Einkommen und Vermögen.
LOVIDZ liebt Familien – und stellt deshalb nicht die Bedingung, den Leistungsfall erst anzuerkennen, wenn der Vater rechtskräftig von einem Gericht zu Unterhaltszahlung verpflichtet wurde. Gleichwohl kann die LOVIDZ-Rechtsabteilung bei Verdacht auf missbräuchliche Leistungserlangungen……..
kurz & knapp
Sichert Deinem Kind ein besseres Leben, tilgt zumindest finanzielle Sorgen
Den Kindesunterhalt übernehmen wir, damit Dein Kind keine finanzielle Belastung ist
– für Dich und Dein Kind! Von Beratung über Geld bis hin zu weiteren Vorteilen
Fragen & Antworten
LOVIDZ ist ein innovatives, digitales und reliables schweizerisches Unternehmen mit Niederlassung weltweit. LOVIDZ ist auch ein gemeinnütziges Unternehmen, welches sich besonders für die Kinder von getrenntlebenden Eltern engagiert.
01. Was ist eine Kindesunterhaltsversicherung
Die LOVIDZ-Versicherung sichert den Lebensunterhalt von Kindern und deren Eltern, denn leider trennen sich Eltern nicht selten; auch bei Wunschkindern. Und dann ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt – die Alleinerziehende, meist also die Mutter – mannigfaltigen Beschwernissen ausgesetzt. Dazu gehört vor allen Dingen auch Armut – die meisten alleinerziehenden „Familien“ sind arm. Dank LOVIDZ erhalten alleinerziehende Mütter Unterhalt (02.) – ohne Wenn und Aber (03.)
Aber auch für Väter, die – sind sie von der Mutter getrennt – meist nicht mit dem Kind zusammenleben, leistet LOVIDZ dringende finanzielle Hilfe: Für unterhaltspflichtige Väter bedeutet der zu zahlende Unterhalt meist große Einschnitte, nicht wenige Väter fallen durch die Unterhaltsleistung in die Armut. Diesen zu zahlenden Unterhalt übernimmt LOVIDZ. (02. und 03.)
02. Wie viel Unterhalt bekomme ich
LOVIDZ übernimmt den Unterhalt – und zwar jeweils bis zum wählbaren vereinbarten Betrag in Höhe von monatlich 380 Euro, 550 Euro oder FULL COVER 900 Euro. Dieser Unterhalt wird durch LOVIDZ bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt (wir definieren dieses Alter mit 18 Jahren).
Der Unterhalt ist eine Zusatzleistung, die in jedem Fall in voller Höhe gezahlt wird, ohne Abzüge. Sollten Mütter oder Väter andere Leistungen erhalten – beispielsweise durch staatliche Stellen -, mindern diese in keinem Fall den verabredeten LOVIDZ-Unterhalt.
03. Was sind die Versicherungs-Bedingungen
Alleinerziehende (meist Mütter) und zu Unterhalt Verpflichtete (meist Väter), die bei LOVIDZ versichert sind, erhalten – sofern notwendig – unbürokratische Sofort-Hilfe (2.500 Euro).
Den verabredeten monatlichen Unterhalt überweist LOVIDZ sodann ebenso zügig: Alleinerziehende erklären ihren Status, und die Rechtsabteilung von LOVIDZ übernimmt sodann und zahlt ohne Verzug den Unterhalt. Unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlt.
Ein zu Unterhalt Verpflichteter zeigt LOVIDZ seine Unterhaltspflicht an, und LOVIDZ übernimmt fortan den Unterhalt bis zur verabredeten Höhe. Ohne Wenn und Aber.
04. Rechtschutz
Nicht selten herrscht Streit bei getrennten Eltern; fast immer nämlich wird jahrelang erbittert mit Anwälten vor Gericht gekämpft, oft um´s Geld – das aber übernimmt LOVIDZ für Versicherte!
Darüber hinausfinden leider auch oft juristische Auseinandersetzungen zwischen getrennten Eltern statt, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind betreffen – oder man streitet sich einfach nur darum, welcher Erziehungsstil verfolgt werden soll – mit FULL COVER übernimmt LOVIDZ auch das für Versicherte!
05. Wo kann ich Hilfe bekommen
Mutter oder Vater zu werden, ist eines der bedeutsamsten Lebensereignisse. Gerade wenn dies überraschend geschieht, oder das Partnerschaftsverhältnis fragil ist, kann das Ereignis Spannungen schaffen und Belastungen bedeuten. Ebenso auch die Trennung eines elterlichen Haushalts mit gemeinsamem Kind: herausfordernd, und nicht selten schwer.
Dann ist LOVIDZ da: nicht nur mit finanzieller Hilfe sondern LOVIDZ-Familienberater stehen jedem in solchen Situationen zur Seite. Und meist ist LOVIDZ das Einzige, was verlässlich da ist – staatliche Unterstützung ist in allen Ländern der Welt nicht ausreichend und vor allen Dingen leiden darunter: die Kinder!
06. Wie bekomme ich den Unterhalt
Beispiel 1: Du versicherst Dich mit LOVIDZ. Dein Kind wird 2 Jahre später geboren. Mit dem anderen Elternteil besteht keine Partnerschaft (mehr), Du lebst also mit Deinem Kind alleine (meist bist Du dann die Mutter) beziehungsweise lebst alleine ohne Kind (meist der Vater). Dann erhalten Mütter von LOVIDZ den verabredeten Unterhalt beziehungsweise für Väter übernimmt LOVIDZ die Unterhaltspflicht (jeweils bis zum verabredeten Betrag).
Beispiel 2: Du hast bereits ein Kind. Du bist mit dem anderen Elternteil in einer Partnerschaft. Du versicherst Dich mit LOVIDZ. Die Partnerschaft endet nach 4 Jahren – Du lebst dann also mit Deinem Kind alleine (meist bist Du dann die Mutter) beziehungsweise lebst alleine ohne Kind (meist der Vater). Dann erhalten Mütter von LOVIDZ den verabredeten Unterhalt beziehungsweise für Väter übernimmt LOVIDZ die Unterhaltspflicht (jeweils bis zum verabredeten Betrag).
Die einzigen drei Paragrafen, die Du unserer Meinung nach noch kennen solltest:
- Der Versicherungsfall ist bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres des Kindes anzumelden; mit anderen Worten: Mütter oder Väter, die nach der Geburt des Kindes zusammenleben oder auch „nur“ zusammen sind, also gemeinsame Elternschaft ausüben und eine Beziehung führen, können die LOVIDZ-Versicherung in Anspruch nehmen, wenn die Beziehung auseinandergeht, das Alleinerziehen eintritt, bis das gemeinsame Kind 14 Jahre alt wird. Tritt der Versicherungsfall erst danach ein, gewährt LOVIDZ 60% der vereinbarten Unterhaltsleistung.
- Die LOVIDZ-Versicherung muss 18 Monate vor Geburt des Kindes abgeschlossen worden sein oder 30 Monate bevor das Alleinerziehen oder die Unterhaltspflicht eingetreten ist.
- Eine Begünstigte / ein Begünstigter kann nur einmal LOVIDZ in Anspruch nehmen.
Für die, die es genau wissen wollen:
LOVIDZ ist eine Kindesunterhaltsversicherung und begegnet Armut und hilft Kindern.
Denn leider trennen sich Eltern nicht selten; auch bei Wunschkindern. Und dann ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt – die Alleinerziehende, meist also die Mutter – mit mannigfaltigen Herausforderungen konfrontiert. Und das Geld ist eigentlich immer viel zu knapp: weit über 80% aller Alleinerziehenden sind arm. Die staatliche Unterstützung – in Deutschland das Kindergeld – deckt den wirklichen Bedarf nicht. Gleiches gilt für den (reformierten) Unterhaltsvorschuss.
LOVIDZ übernimmt diese Lücke und zahlt den Unterhalt für das Kind – bis zur Volljährigkeit (18 J.). Unabhängig davon, ob eventuell von Dritten (Staat, Großeltern, Bürgergeld) Geld gegeben wird; nichts wird angerechnet oder abgezogen.
Leben Eltern getrennt, ist es meist der Vater, der zu Unterhaltszahlungen herangezogen und verpflichtet wird. Und nicht selten herrscht Streit, jahrelang wird erbittert mit Anwälten vor Gericht gekämpft, und auch für den Vater ist der Unterhalt oft mit finanziellen Nöten verbunden. Bis zur vereinbarten Höhe übernimmt LOVIDZ diese Verpflichtung bis zur Volljährigkeit (18 J.) des Kindes – ohne Wenn und Aber.
Dabei ist es LOVIDZ egal, wieso Ihr Euch getrennt habt. Wir übernehmen den Unterhalt – und auch alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtskosten.
So erreichst du uns
- Der Versicherungsfall ist bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres des Kindes anzumelden; mit anderen Worten: Mütter, die nach der Geburt des Kindes mit dem Vater zusammenleben oder auch „nur“ zusammen sind, also gemeinsame Elternschaft ausüben und eine Beziehung führen, können die LOVIDZ-Versicherung in Anspruch nehmen, wenn die Beziehung auseinandergeht, das Alleinerziehen eintritt, bis das gemeinsame Kind 6 Jahre alt wird. Tritt der Versicherungsfall erst danach ein, gewährt LOVIDZ 60% der vereinbarten Unterhaltsleistung.
- Die LOVIDZ-Versicherung muss 12 Monate vor Geburt des Kindes abgeschlossen worden sein.
- Jeder Erwachsene kann sich nur ein einziges Mal bei LOVIDZ versichern.
Die einzigen drei Paragrafen, die Du unserer Meinung nach noch kennen solltest:
Kontaktiere uns jederzeit mit deinen Fragen. Du erreichst uns ohne Warteschleife.
+49 123 12345678
Montags - Freitags von 9-18 Uhr.
Domenique
Leiterin Kundenmanagement
kontakt@lovidz.kinsta.cloud
Sende uns eine Email an
Versicherungsfall melden
Du bist bei uns versichert, und bist Alleinerziehend oder zu Unterhalt verpflichtet? Melde Dich, und wir übernehmen.
NOTRUF-HOTLINE
QR-Code
Die LOVIDZ-Seelsorge – für Dich da, wenn Du Dich in einer schwierigen Lebenssituation befindest, Hilfe brauchst oder einfach jemanden zum Reden: Plötzlich schwanger? Es kriselt in der Partnerschaft? Alleine mit Kind?
Egal ob Du bei uns versichert bist – unsere Familienberater sind für Dich da: QR-CODE bzw. WHATSAPP-LINK
Jetzt versichern - für Dein Kind, und gegen Sorgen!
LOVIDZ hat mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen. Der Prozess war unkompliziert und die Mitarbeiter waren äußerst verständnisvoll. Sehr empfehlenswert!
Endlich eine Versicherung, die sich wirklich um die Bedürfnisse von Alleinerziehenden kümmert. LOVIDZ bietet Sicherheit und Unterstützung, wenn man sie am meisten braucht.
Ich war skeptisch, aber LOVIDZ hat mich positiv überrascht. Die Beiträge sind fair und die Leistungen zuverlässig. Eine echte Entlastung im Alltag.
Die Kundenbetreuung bei LOVIDZ ist erstklassig. Jede Frage wurde geduldig und kompetent beantwortet. Man fühlt sich gut aufgehoben.
“Die Idee hinter der Versicherung ist wirklich toll. Es kann immer etwas Unerwartetes passieren, und die Absicherung für den Fall einer Trennung sorgt dafür, dass man sich keine Sorgen um den Kindesunterhalt machen muss. Finde es gut, dass sie auch die rechtlichen Dinge übernehmen.
“Feine Sache, kostet fast nichts und hilft viel wenns schiefgeht mit der Kinderplanung und so
“Ich finde es beruhigend, eine Lösung zu haben, falls es mit der Kinderplanung nicht wie erhofft läuft. Es gibt einem einfach das Gefühl, dass im Fall der Fälle alles geregelt ist, und man sich nicht mit dem ganzen bürokratischen Kram rumschlagen muss.
“Kostet wenig, gibt Sicherheit, warum nicht. Lieber jetzt vorsorgen als später Stress haben.
LOVIDZ
Die Kindesunterhaltsversicherung LOVIDZ ist für Dich aber besonders auch Deinen Nachwuchs zwar keine Notwendigkeit – aber Euer Leben wird besser sein, wenn Ihr keine finanzielle Not leidet. Denn leider wird jede 4. Familie – Tendenz steigend – Alleinerziehend. Und Alleinerziehen ist auch eine wirtschaftliche Herausforderungen, ebenso, wie auch der vom Kind getrennt lebende Elternteil finanziell belastet ist.
LOVIDZ sorgt für Dich und Euch: innerhalb weniger Minuten kannst Du die Kindesunterhaltsversicherung online abschließen und Dich und Dein Kind finanziell absichern. LOVIDZ ist im häufigen Fall der Fälle da: nicht nur mit Geld, sondern LOVIDZ übernimmt das Rechtliche und hilft unbürokratisch.
Fragen & Antworten
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